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Zone für touristische Einrichtungen im Banngebiet

Geschrieben von: Christoph Senoner | PDF | Drucken

Bereits bei der Sitzung im Juni hat der Gemeinderat bei 16 Ja- und 2 Neinstimmen eine Bauleitplanänderung genehmigt, mit welcher ein Teil des im Banngebiet liegenden Landwirtschaftsgebietes im Bereich des Marinzenlift in eine „Zone für touristische Einrichtungen – Restauration“ umgewidmet wurde. Eine Bannzone soll ja per Definition eine unverbaubare, charakteristische Landschaft vor Zersiedelung schützen. Die Ansiedlung von kleinen Restaurationsbetrieben im Banngebiet (mit entsprechendem Verkehrsaufkommen) steht nicht nur im Widerspruch zu einer solchen Zielsetzung, sondern dürfte auch der touristischen Entwicklung kaum förderlich sein.

Aktualisiert (Mittwoch, den 09. November 2011 um 19:13 Uhr)

 

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